INFORMATION

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN


Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Rechnung und Gefahr. Die Straßenverkehrsordnung (STVO) ist einzuhalten. Der Veranstalter und das Kommissären-Kollegium behalten sich Änderungen (Reglement, Streckenführung, Sonderbestimmungen etc.) organisatorischer Hinsicht vor. Allfällige Änderungen werden den Teilnehmern zeitgerecht bekannt gegeben.
Den Weisungen der Exekutive, Streckenposten bzw. der Funktionäre ist unbedingt Folge zu leisten. Bei gefährlichen Straßenkreuzungen sind die Marshalls verpflichtet die Teilnehmer in Gefahrensituationen ausnahmslos anzuhalten!!
Jeder Teilnehmer nimmt diese Ausschreibung vorbehaltlos zur Kenntnis und unterwirft sich dieser automatisch durch seine Teilnahme am Etappenrennen. Der Veranstalter lehnt jedwede Haftung ab. Nur die Anordnungen der genannten offiziellen Funktionäre haben Gültigkeit. Alle Mitteilungen und Anordnungen, die von anderer Stelle kommen, sind gegenstandslos.  Die Ausgabe sämtlicher Unterlagen für Rennfahrer findet in der Permanence/Registrierung statt. Die Teilnehmer müssen selbständig ihre Lizenzen für die Dauer der Tour bei der Permanence hinterlegen. Für alle nicht lizenzierten Teilnehmer besteht Ausweispflicht.

Ihren persönlichen finanziellen Verpflichtungen haben die Teilnehmer selbstverständlich nachzukommen. Der Veranstalter übernimmt keine wie immer geartete finanzielle Haftung. Die größte Vorsicht wird allen Teilnehmern des Rennens zur Pflicht gemacht. Mountainbiking ist eine sehr gefährliche Aktivität! Alle Teilnehmer übernehmen die Verantwortung und das Risiko für ihre eigene Sicherheit und ihr eigenes Wohlergehen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Geschwindigkeit den Verhältnissen der Strecke, den Witterungsverhältnissen, sowie seinem Fahrkönnen anzupassen.Die straßenpolizeilichen Bestimmungen müssen ohne Ausnahme strikt befolgt und eingehalten werden! Der Veranstalter lehnt für allfällige Übertretungen und deren Folgen jede Haftung und Verantwortung ab. Es besteht absolute Helmpflicht! Durch Rotlicht gesicherte Bahnübergänge sind geschlossenen Bahnübergängen gleichgestellt und Übertretungen werden nach dem UCI-Strafenkatalog geahndet.
Für alle Fahrer, die in einer Gruppe und durch nicht mehr als 1 Sekunde getrennt das Zielband passieren, wird die gleiche Zeit eingesetzt. Strafen oder Disqualifikationen bei einer Etappe oder von der Veranstaltung werden bei krassen Verletzungen des Reglements verhängt. Anweisungen der Polizei, Rennkommissäre (inkl. medizinisches Personal) müssen unter allen Umständen strikt befolgt werden. Es besteht Helmpflicht während der gesamten Veranstaltung. Unterlassen dieses Reglements kann mit einer sofortigen Disqualifikation geahndet werden. Beschädigte Helme müssen ausgetauscht werden. Die Organisation darf einen Teilnehmer aus dem Wettbewerb nehmen, wenn sein Bike nicht den Anforderungen entspricht.
Die Teilnehmer müssen auf den von der Organisation markierten Strecken fahren. Abkürzungen oder das Fahren auf unmarkierten Wegen ist verboten. Die Teilnehmer müssen die gesamte vorgegebene Strecke zurücklegen.  Die Karenzzeit beträgt 50 % von der Siegerzeit in der jeweiligen Kategorie pro Etappe. Die Jury behält sich das Recht vor einen Teilnehmer aus dem Rennen oder aus der Wertung zu nehmen, wenn er das vorgeschrieben Zeitlimit nicht erreicht hat. Wenn ein Teilnehmer wegen mechanischer Probleme oder Verletzungen die Etappe nicht beenden kann, entscheidet die Jury, ob der Fahrer das Rennen fortsetzen darf. Preise werden nur ausbezahlt, wenn mindestens 5 Teilnehmer pro Kategorie starten.

Teambetreuer Fahrzeugen ist es NICHT erlaubt die Strecke der Alpentour Trophy zu befahren. Die Organisation hält sich das Recht vor, die Strecke zu ändern. Organisation, Teilnehmer und Mitarbeiter verpflichten sich das Start- und Zielgelände sauber zu halten und Beschädigungen an offiziellen oder privaten Eigentum zu vermeiden. Teilnehmer sind informiert, dass das Wegwerfen von Abfällen (Trinkflaschen, Dosen, Riegel-, bzw. Gelverpackungen usw.) entlang der Strecke strengsten untersagt ist (Übertretungen werden nach dem UCI-Strafenkatalog geahndet).
Die Teilnehmer verpflichten sich beim Reinigen oder Reparieren der Bikes, kein Öl oder Fettrückstände bzw. Material zu hinterlassen. Die Organisation übernimmt keine Haftung für beschädigte Bikes oder Gepäck!! Bikes nicht an Fahrzeuge anlehnen!! Die Organisation übernimmt keinerlei Haftung für Schäden bzw. Diebstähle jeglicher Art.

Die Startnummer darf nicht verändert bzw. verkleinert werden!  Führungstrikots: Die Führenden im Gesamt-, Berg- und Damenklassement sind verpflichtet, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Trikots mit der Sponsoraufschrift zu tragen. Die Sponsoren des Veranstalters dürfen in keinem Fall überklebt werden. Auf den Trikots (Brustseite unterhalb des offiziellen Sponsors) sind persönliche Sponsoren erlaubt, sofern die Größe von 25 x 25 cm nicht überschritten wird.

Hygiene- und Umweltschutzrichtlinien
Rennfahrer, Betreuer und Funktionäre sind verpflichtet, den Start- und Zielplatz sauber zu halten sowie jedwede Beschädigung von öffentlichem oder privatem Gut zu vermeiden. Die Rennfahrer werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Wegwerfen von Leergut (Materialien, die nicht verrotten) auf der Rennstrecke verboten ist. Das Verrichten der Notdurft während der Etappe innerhalb von Ortschaften oder vor Zuschauern ist strengstens verboten.

Streckenmarkierung:    
Die bereits beschilderte offizielle Alpentour Strecke wird von der Organisation zusätzlich mit ROTEN Bodenmarkierungen, Alpentour Trophy PFEILEN und Planai Bändern markiert. Dennoch appellieren wir an alle Teilnehmer sich zusätzlich selbst zu orientieren und zu den jeweiligen Fahrerbesprechungen vorm Start zu erscheinen!
Die Strecke der Alpentour Trophy darf nur im Rahmen der Veranstaltung befahren werden.

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